Zum Hauptinhalt der Seite

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen sind Bestandteil aller zwischen dreiform und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vereinbarungen. Sie sind integraler Bestandteil aller Angebote der dreiform GmbH und werden mit der Annahme des Angebotes Vertragsinhalt.

2. Vertragsleistungen

2.1

Der Umfang der von dreiform geschuldeten Leistungen (nachfolgend „Vertragsleistungen“), alle baulichen, technischen, inhaltlichen Anforderungen an die Vertragsleistungen (einschließlich Materialbeschaffenheiten), zugesicherte Eigenschaften und Beschaffenheitsvereinbarungen sind in dem Angebot und einem ggf. gesondert erstellten Leistungsverzeichnis abschließend definiert. Leistungen, die darin nicht ausdrücklich definiert sind, sind von dreiform nicht geschuldet.

Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich der Art und des Umfangs der vereinbarten Vertragsleistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung (vgl. Ziffer 4).

2.2

Bei der Erstellung von Entwürfen für Grafiken, Skizzen, Bilder, Filme, Texte sowie für räumliche Elemente, Möblierungen, Exponate und Interfaces etc. gilt jeweils eine Korrekturschleife als vereinbart. Zusätzliche Korrekturen werden, wenn sie nicht von dreiform zu vertreten sind, je nach Aufwand gesondert vergütet und in Rechnung gestellt.

3. Vertragsbestandteile

Grundlage der vertraglichen Zusammenarbeit sind das schriftliche Angebot von dreiform, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Zusätzliche Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in dem Angebot von dreiform genannt worden sind oder dreiform ihrer Einbeziehung ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

4. Leistungsänderungen

Dreiform wird Änderungs- und Ergänzungsanordnungen des Auftraggebers umsetzen, sobald dieser hierzu einen verbindlichen Auftrag erteilt hat. Die hierdurch verursachten Mehrkosten und der zeitliche Mehraufwand sind nach vorhergehender Vereinbarung gesondert zu vergüten.

Dies gilt insbesondere für Änderungen und Ergänzungen, die a) von den vereinbarten Vertragsleistungen nach Art und Umfang abweichen, b) sich auf bereits abgenommene (Teil-) Leistungen beziehen oder c) (Teil-) Leistungen betreffen, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorliegen und noch nicht abgenommen worden sind, obwohl die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Dreiform wird alle Änderungs- und Ergänzungsanordnungen des Auftraggebers sorgfältig prüfen und ihm die mit der Umsetzung der Anordnungen verbundenen Kosten in Form eines Angebotes mitteilen. Dem Auftraggeber steht es sodann frei, dreiform mit der Ausführung der angebotenen Änderungen und Ergänzungen zu beauftragen.

5. Ausführungsfristen

Dreiform erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen gemäß dem vereinbarten Projektzeitplan, ansonsten innerhalb angemessener Frist. Änderungen der vereinbarten Leistungstermine bedürfen einer einvernehmlichen Regelung.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dreiform bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen im notwendigen Ausmaß nach besten Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebs- und Risikosphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig zu erfüllen.

6.2

Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers beinhaltet, vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall, folgende Leistungen:

  • Bereitstellung sämtlicher Leistungen, die in den Vertragsbestandteilen entsprechend vermerkt sind (z.B. „bauseitig“/ “customer content“)
  • Muster und Produkte in der für die Ausführung notwendigen Qualität und Quantität
  • sämtliche für die Projektdurchführung notwendigen Inhalte, Daten, Muster, Vorlagen, Logos, Bilder, Texte, Filme, Töne, Claims, Überschriften, Exponate, produkt- und unternehmensbezogene und sonstige Informationen (nachfolgend „Materialien“ genannt) unentgeltlich, in geeigneter Form und Qualität (z.B. Auflösung) gemäß den Ausführungsfristen zur Verfügung stellen,
  • alle nach dieser Vereinbarung gelieferten und übereigneten Gegenstände (Hard- und Software) innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel schriftlich gegenüber dreiform zu rügen
  • alle zur Abnahme und Freigabe vorgelegten Entwürfe, Vorschläge und sonstigen (Teil-) Leistungen innerhalb angemessener Frist zu prüfen und
  • etwaige Änderungs- und Korrekturwünsche innerhalb angemessener Frist und mit geeigneten Erläuterungen schriftlich mitzuteilen.

6.3

Dreiform kommt mit der Erfüllung seiner Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers hierfür mitursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers bleibt der Vergütungsanspruch von dreiform und seine Fälligkeit unberührt.

7. Material des Auftraggebers

7.1

Für alle Materialien und Leistungen, die der Auftraggeber dreiform zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt, übernimmt dreiform keine Haftung. Der Auftraggeber garantiert, dass diese Materialien und Leistungen frei von Rechten Dritter sind und ihre Nutzung und Bearbeitung durch dreiform keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt dreiform insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei und wird dreiform den hieraus resultierenden Schaden, einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung, erstatten.

7.2

Dreiform ist nicht verpflichtet, die von dem Auftraggeber übergebenen Materialien und sonstige Informationen auf ihre Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit oder auf Rechte Dritter hin zu überprüfen.

8. Abnahme

Dreiform wird die Fertigstellung der vertraglichen (Teil-) Leistungen anzeigen und zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme von in sich abgeschlossenen Teilleistungen (z.B. Planungsunterlagen, Gestaltungsentwürfe, Designs, redaktionelle Inhalte, Texte, Filme etc.) ist jederzeit möglich. Sofern der Auftraggeber Leistungen bzw. Teilleistungen, die ihm von dreiform zur Abnahme vorgelegt worden sind, nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung widerspricht oder Änderungswünsche mitteilt, gilt dieses Schweigen als Abnahme.

9. Zahlungsbedingungen

9.1

Sämtliche angebotenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro sowie zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Künstlersozialabgabe (KSK), Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben, werden dem Auftraggeber berechnet und sind von diesem zu tragen.

9.2

Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9.3

Alle beweglichen Gegenstände, Einbauten sowie alle Nutzungs- und Gewerblichen Schutzrechte an den Vertragsleistungen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises (inkl. Mehrkosten) im Eigentum von dreiform.

10. Gewährleistung

10.1

Soweit die Vertragspartner keine abweichende Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche betragen ein Jahr für Möbel, Einbauten, Installationsarbeiten, Software und sechs Monate für Leuchtmittel; für alle übrigen Leistungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.2

Für die Beauftragung von Individual-Software gilt zusätzlich Folgendes: Dreiform gewährleistet, dass die vertragsgegenständliche Software und Dokumentation im Zeitpunkt der Abnahme den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem üblichen und zu dem in diesem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht unerheblich mindern. Bei leichten Mängeln kann dreiform wahlweise eine vorläufige Umgehungslösung (sog. work-around) zur Verfügung stellen und den Mangel innerhalb angemessener Frist später endgültig beseitigen. Schlägt die Nachbesserung von dreiform mehr als zwei Mal fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag im Hinblick auf die Softwareerstellung und die damit im Funktionszusammenhang stehende sonstigen Leistungskomponenten zurücktreten oder die Vergütung für diese Teilleistung herabsetzen. In Fall des Rücktritts fallen sämtliche diesbezügliche Nutzungsrechte an dreiform zurück. Die übrigen – davon trennbaren – Vertragsbestandteile bleiben hiervon unberührt.

11. Haftung

11.1

Dreiform haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von dreiform, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

11.2

Für sonstige Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden, wird die Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten von dreiform, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

12. Nutzungsrechte

12.1

Sämtliche im Rahmen der angebotenen Leistungen von dreiform erstellten Konzepte, Entwürfe Skizzen, Zeichnungen, Planungen sowie Grafik- Bild-, Animations- und Film-Produkte, Programmierungen, Dateien und Interface-Lösungen unterliegen den geltenden Urheberrechtsgesetzen und sind Eigentum von dreiform.

Die Verwendung der von dreiform mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (z.B. Präsentation) bedarf der vorherigen Zustimmung von dreiform; dies auch dann, wenn die Arbeiten und Leistungen nicht urheberrechtlich schutzfähig sind.

Das Gleiche gilt auch für die Verwendung dieser Arbeiten und Leistungen in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen zugrundeliegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines etwaigen Präsentations-Honorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

12.2

dreiform räumt dem Auftraggeber an den Vertragsleistungen sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte als einfache Rechte zeitlich unbefristet ein, soweit diese für die Nutzung der Vertragsleistung für den dafür vereinbarten Zweck erforderlich sind. Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall möglich. Sie bedürfen der Schriftform und müssen den Nutzungsumfang ausdrücklich beschreiben.

12.3

Hinsichtlich einer von dreiform zu beschaffenden Standard-Software (u.a. Betriebssystem, Content Management System) räumt dreiform der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte ein, die dreiform von dem Hersteller/Vertrieb der Standard-Software als übertragbare Rechte erhalten hat.

12.4

Hinsichtlich einer von dreiform zu erstellenden Individual-Software erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung das Recht, die Software zu nutzen, insbesondere zu speichern und öffentlich vorzuführen.

12.5

Eine Nutzung der Vertragsleistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedarf in jedem Fall der Zustimmung von dreiform.

12.6

Dreiform gewährleistet, dass die nach diesem Vertrag erbrachten Vertragsleistungen frei von Rechten Dritter sind und der Gebrauch dieser Leistungen durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletzt. Sofern durch die vertragsgemäße Nutzung der Leistung gleichwohl Rechte Dritter verletzt werden, stellt dreiform den Auftraggeber von allen berechtigten Ansprüchen Dritter frei. Hierzu zählen auch die erstattungsfähigen Kosten der Rechtsverteidigung.

12.7

Von der Rechteübertragung ausgenommen sind die Rechte an vorbestehenden Werken (z.B. Programmbibliotheken, Open Source Software etc.), die dreiform in Erfüllung seiner Leistungspflicht einsetzt. Soweit die Vertragspartner den Ausschluss von vorbestehenden Werken nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbaren, steht dreiform ihre Verwendung frei. Dreiform wird den Auftraggeber auf den Einsatz solcher Werke hinweisen.

13. Werbung

Dreiform ist berechtigt, nach Abschluss des Projektes in seiner internen und externen Unternehmenskommunikation (z.B. Präsentationen, Broschüren, Internetseite) und seinen Werbemitteln in dem gebotenen Umfang auf die Zusammenarbeit der Vertragspartner unter Verwendung von Firmen- und Produktnamen hinzuweisen.

14. Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Köln. Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Disclaimer

15.1

Verantwortlich für dieses Informationsangebot ist der Herausgeber. Die Informationen auf dieser Website wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann gleichwohl keine Gewähr übernommen werden. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebots ausgeschlossen. Durch die bloße Nutzung dieser Website kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und Anbieter/Herausgeber zustande.

15.2

Der gesamte Inhalt dieser Website unterliegt dem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Wiedergabe des Inhalts oder von Teilen des Inhalts ist untersagt. Wegen einer Erlaubnis zur Nutzung des Inhalts wenden Sie sich bitte an den Herausgeber.

15.3

Soweit von dieser Website auf andere Websites Links gelegt sind, wird darauf hingewiesen, dass keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten besteht und sich deren Inhalt nicht zu Eigen gemacht wird. Dies gilt für alle auf dieser Seite ausgebrachten externen Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Werbemittel (z.B. Banner, Textanzeigen, Videoanzeigen) führen. Für verlinkte Seiten gilt, dass rechtswidrige Inhalte zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar waren. Die Links werden regelmäßig auf rechtswidrige Inhalte überprüft und bei Rechtsverletzungen unverzüglich entfernt.